Energieausweise erstellen - Tipps für Hauseigentümer

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Wenn du dein Haus vermieten oder verkaufen möchtest, musst du potenziellen Interessenten einen Energieausweis bereitstellen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis vorgeschrieben. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen – entweder bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert. Als Hausbesitzer hast du möglicherweise keine Wahl, aber wir helfen dir gerne weiter, um sicherzustellen, dass du alle Anforderungen erfüllst.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Für modernisierte oder nach dem 1. November 1977 gebauten Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Ein Verbrauchsausweis dokumentiert den tatsächlichen Endenergieverbrauch für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr. Dabei werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berücksichtigt sowie zusätzliche Feuerstätten wie Kaminöfen und Leerstände. Der Verbrauchsausweis gibt einen Einblick in das individuelle Heizverhalten der Bewohner.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein Ausweis erforderlich, der auf den individuellen Bedarf zugeschnitten ist. Um diesen zu ermitteln, arbeitet ein qualifizierter Energieberater verschiedene Faktoren wie das Baujahr, die Gebäudedaten sowie den energetischen Zustand der Gebäudehülle und des Heizsystems ein. Der Endenergiebedarf pro Quadratmeter ist dabei unabhängig vom Verhalten der Bewohner und gibt an, wie viel Energie theoretisch für Heizung und Warmwasser jährlich benötigt wird.

Nicht alle Energieausweise sind gleichwertig.

Obwohl sich Bedarfs- und Verbrauchsausweise optisch ähneln, sind sie nicht direkt miteinander vergleichbar. Es ist wichtig zu verstehen, dass ältere Energieausweise nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und somit auch nicht mehr aussagekräftig sind. Eine Immobilie, die in älteren Energieausweisen noch im Mittelfeld erscheint, hätte nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) eine niedrigere Effizienzklasse und somit einen höheren Energieverbrauch. Es ist daher empfehlenswert, den Energieausweis regelmäßig erneuern zu lassen, um eine aussagekräftige Bewertung der Energieeffizienz der Immobilie zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass Energieausweise in der Regel nach 10 Jahren ablaufen und eine Erneuerung notwendig ist, um weiterhin die Energieeffizienz zu dokumentieren. Investieren Sie in die Energieeffizienz Ihrer Immobilie, um nicht nur die Umwelt zu schonen, sondern auch langfristig Kosten zu sparen.

Wichtig: Der Energieausweis ist beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert und 10 Jahre gültig.

Als qualifizierte Energieberater und Gebäudeenergieberater im Handwerk (HWK) mit langjähriger Erfahrung möchten wir Ihnen freundlich helfen, Ihre Energieeffizienz zu verbessern und Ihre Energiekosten zu senken. Wir sind Experten in der Erstellung von Energieausweisen und unterstützen Sie gerne bei der weiterführenden Energie- und Fördermittelberatung. Mit unserer Hilfe können Sie von staatlichen Förderprogrammen und anderen Finanzierungsmöglichkeiten profitieren und so auch langfristig die Umwelt schonen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige Zukunft gestalten!

Wir benötigen folgende Unterlagen

Wir erstellen Ihnen einen Energieausweis anhand Ihrer Daten und Unterlagen. Mit einem Energieausweis erhalten Sie alle wichtigen Informationen bezüglich des Bedarfs an Energie zu dem Gebäude.

  • Gebäudedaten (Baujahr, Fläche u. w.)
  • Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage
  • Art des Brennstoffs (z. B. Öl oder Gas)
  • Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral)
  • zusätzliche Feuerstätten (Kaminofen o. ä.), 
  • letzte Messbescheinigung des Schornsteinfegers
  • Informationen über bereits erfolgte energetische Sanierungsmaßnahmen (Dachdämmung, Austausch der Fenster etc.)
  • Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen
  • Bei Verbrauchsausweisen: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre